Freitag, Februar 22, 2008

33 Monate Haft für VW-Betriebsrat

Arbeitnehmer zu vertreten kann fast so viel Spaß wie die Vertretung von Aktionären machen, aber eben nur fast, denn der ehemalige VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, während der mitangeklagte Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer eine einjährige Bewährungsstrafe zu überstehen hat. Geben ist seliger als Nehmen.

Nun rufen einige, das sei "Zweiklassenjustiz" oder "Klassenjustiz". Zu den Abwägungen des Gerichts findet sich bislang wenig an Information und Kommentar. Es ist zu empfehlen, die schriftlichen Urteile abzuwarten. Viel amüsanter ist meines Erachtens, dass diese Schlingel in Revision gehen möchten und Freispruch verlangen. Aber auf Freispruch wird doch schon im Prozess plädiert worden sein, also von Reue keine Spur. Schon deshalb halte ich das Bewährungs-Urteil gegen Gebauer für falsch.

Und zur Strafhöhe bei Volkert? Zwei Mio. Euro "Sonderbonuszahlungen" soll er von Ex-Personalvorstand Peter Hartz kassiert haben, erheblich mehr als "Hartz4".
Ob Volkert die nun rausrücken muss oder schuldet? Oder auch die 400.000 Euro, die er seiner Geliebten zuschanzte, indem er auf deren Einstellung bestand? Oder werden die nun von Gebauer geschuldet oder der Geliebten?

Wieso betrachtet man diese Seilschaft nicht als "Kriminelle Vereinigung"? Zumindest zivil- und steuerstrafrechtlich sollte es so sein, dass sie von Gesamthand haften, denn sie waren ein verdeckter Zusammenschluss von Ganoven zum Zwecke fortgesetzter Straftatbegehung.

Ob Roland Koch "höhere Strafen" und "Abschreckung" forderte?

Ganz still ist er in diesem Fall. Die Forderung nach "höheren Strafen" wäre auch wiedermal Unsinn, denn beim Strafmaß zeigten sich die Gerichte unnötig gnädig. Allerdings gibt es beim Untreuetatbestand noch immer Regelungslücken - Gesetzgebern wie Koch sei Dank.

Hinsichtlich der "Abschreckung" geben die Urteile keine Impulse, denn "für zwei Mio. Euro" (= ca. vier Mio. DM) würden Mio. Deutsche auch vier Jahre und länger Pension Schweden gehen, zumal bei guter Führung ...

-msr- >> Diskussionen

Mittwoch, Februar 20, 2008

Siemens-"Berater" Otto Schily

Gegen Ex-Innenminister Rechtsanwalt Otto Schily (SPD) wird das Bundestagspräsidium möglicherweise ein Ordnungsgeld verhängen, da er unzureichende Angaben über seine Nebenverdienste gemacht habe. Schily verweigere sich weitergehenden Auskunftspflichten unter Behauptung seiner anwaltlichen Schweigepflicht.

Dass die Offenlegungen bezwecken, die Wähler über eventuelle Interessenkollisionen der Parlamentarier zu informieren, scheint Herrn Schily kein Anliegen. Nun steht Schily im Verdacht, allein im Zeitraum März bis September 2007 heimlich für den Siemens-Konzern in einer Weise tätig gewesen zu sein, die ihm "Nebeneinkünfte" i.H.v. 140.000 Euro bescherten = ca. 280.000 DM, um es mal in der Währung zu sagen, ehe sich alle Preisangaben halbierten.

Also ein recht üppiges Sümmchen, bei dem sich fragt, worin denn die Gegenleistung bestanden haben mag - und ob Zeit für die Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats blieb, für das ihm Diäten zuflossen.

Ich bin dafür, dass Parlamentarier a) ihre Geldgeber und exakten Einnahmen offenlegen, b) diese Einkünfte auf Diäten und Pensionen angerechnet werden. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, den Diätenanspruch vollumfänglich zu gewähren, wenn einkömmliche "Nebentätigkeit" die Vollumfänglichkeit der Abgeordnetentätigkeit ausschließt.

Es wäre schön, wenn sich Herr Schily dieser Forderung anschließen würde.

-markus rabanus- >> Diskussionen

Freitag, Februar 08, 2008

NPD-Bundesschatzmeister Untreueverdacht

NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna soll 627.000 Euro aus NPD-Parteikasse abgezweigt haben


Berlin (Deutschland), 08.02.2008 wikinews – Die Berliner Polizei durchsucht seit Donnerstagmorgen die Parteizentrale der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Berlin-Köpenick. Es geht dabei um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf gegen den NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wegen Untreue zum Nachteil der Partei. Kemna wurde am Donnerstag Morgen im Münsterländischen Ladbergen im Kreis Steinfurt vorläufig festgenommen.

Der 57-jährige Kaufmann Erwin Kemna soll die NPD-Parteikasse um mindestens 627.000 Euro erleichtert haben. Daher wurden nicht nur sein Wohnhaus, sondern auch seine Küchenfirma in Ladbergen und weitere Gebäude in Lengerich im Kreis Steinfurt von 85 Polizisten und acht Staatsanwälten durchsucht.

Auch die Geschäftsräume der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ in Riesa, deren Geschäftsführer Erwin Kemna ist, wurden durchsucht. Als Bundesgeschäftsführer habe Kemna die NPD wirtschaftlich auf gesunde Füße gestellt.

Hintergrund der Durchsuchungen und des Ermittlungsverfahrens könnte der Verdacht gegen die NPD sein, über falsche Spendenquittungen unrechtmäßige Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen zu haben.

Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte berichtet, mehrere NPD-Landesverbände hätten gezielt Spendeneinnahmen erfunden, um so an die staatliche Parteienfinanzierung zu kommen. Dabei hätten Parteifunktionäre jede Autofahrt als Dienstfahrt im Auftrag der Partei ausweisen sollen. Auf eine Erstattung der Fahrtkosten hätten sie dann zugunsten einer Aufwandsspende an die NPD verzichtet. Mit diesen fingierten Quittungen und falschen Abrechnungen soll die NPD ihr Spendenaufkommen künstlich in die Höhe getrieben und daher unrechtmäßige Erstattungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten haben. Die NPD hat im Jahre 2006 ca. 1,38 Mio. Euro und im Jahre 2007 ca. 1,45 Mio. Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten.

Der ehemalige Thüringer NPD-Chef Frank Golkowski hatte ausgesagt, dass er falsche Spendenquittungen ausgestellt habe, und dass dies auch in anderen Landesverbänden so gehandhabt worden sei. Die NPD-Führung habe diese Praxis gefördert, hatte Golkowski dem „Spiegel“ gesagt.

Die Bundestagsverwaltung hatte von der NPD wegen falscher Spendenquittungen in Thüringen bereits Ende 2006 die Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 870.000 Euro verlangt. Weil die NPD dazu finanziell nicht in der Lage war, wurde die Rückforderung mit den laufenden Zuschüssen aus der Parteienfinanzierung verrechnet.

NPD-Pressesprecher Klaus Beier sagte am Mittag in der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenik, die NPD sei von der Razzia der Polizei überrascht worden. Sein Büro werde auch gerade durchsucht. Die Hintergründe der Durchsuchung seien ihm nicht bekannt. Weil man der NPD politisch nicht den Garaus machen könne, versuche man es jetzt über die juristische Schiene.

Die Staatsanwaltschaft Münster und das Düsseldorfer Landeskriminalamt haben am Donnerstagnachmittag um 14:00 Uhr bei einer Pressekonferenz in Münster die näheren Hintergründe der Durchsuchungen erklärt: Der leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner betonte, dass es sich bei den Aktionen um "Durchsuchungen bei Dritten, also bei Nicht-Beschuldigten" handele. Das Verfahren richte sich ausschließlich gegen Kemna und nicht gegen weitere Mitglieder der NPD.

Erwin Keman solle von Anfang 2004 bei 65 Buchungen mindestens 627.000 Euro von NPD-Konten auf das Geschäftskonto einer von ihm betriebenen Firma transferiert haben.

Donnerstag, August 09, 2007

Nebeneinkünfte von Abgeordneten

75 Prozent der Abgeordneten für Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte

Jena (Deutschland), 08.08.2007 – Mehr als 1.200 deutsche Abgeordnete aus 13 Landesparlamenten, dem Deutschen Bundestag und dem Europaparlament wurden im Juli 2007 von Sozialwissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena befragt. Inhalt der Befragung waren Rollenverständnis, Mandatsausübung und Einschätzung der parlamentarischen Arbeit. Dabei sprachen sich 75 Prozent für eine Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte aus. 80 Prozent befürworteten, dass Abgeordnete ihre Altersversorgung selbst in die Hand nehmen müssen. Die Internetpräsenz des Deutschen Bundestages listet seit Anfang Juli die Nebeneinkünfte der Abgeordneten in drei Einkommensstufen auf, wobei Einkommen oberhalb von 7.000 Euro nicht genau erfasst werden, da ab 7.000 Euro keine Grenze nach oben mehr besteht.

Quelle >> http://www.wikinews.de/

Kommentar

Auf die inzwischen breite Kritik an den neuen Regelungen reagierte Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert am 7.7.07 mit einer Presseerklärung: "Die derzeit von verschiedener Seite zu vernehmende Kritik an der Aussagekraft der veröffentlichten Angaben über Nebentätigkeiten halte ich für berechtigt. Ich habe mit eben dieser Begründung sowohl damals von der Verabschiedung dieser Regeln abgeraten als auch erneut zur beginnenden Legislaturperiode den Fraktionen ausdrücklich empfohlen, sie in dieser Form nicht in Kraft zu setzen. Dieser meiner Empfehlung sind sie nicht gefolgt. ..."

Lammert als Anwalt der Transparenz? Ihm wäre auch ich nicht gefolgt, denn die erfolgte Verabschiedung sichert zumindest den Einstieg in die Transparenz, verschafft Erfahrungen und ermöglicht Nachbesserungen. Ansonsten würden wir noch weitere Jahre auf die "optimale Regelung" warten und dem verdeckten Lobbyismus weitere Schonzeit gewähren.

Donnerstag, August 03, 2006

Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


(Wikinews berichtete)

  • Diäten
  • Mittwoch, März 01, 2006

    Sechs Bundestagabgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

    Berlin (Deutschland), 01.03.2006 – Am 8. Juli 2005 bestätigte der Deutsche Bundesrat das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

    Heute haben sechs Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen ein anderes Gesetz eingereicht. Sie wollen mit der Klage die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern. Zu den sechs Personen gehören Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU, SPD und FDP. Es sind der Sozialdemokrat Peter Danckert, die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto, der CSU-Politiker Max Straubinger sowie der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz.

    Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) geht davon aus, dass die Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung hat. +wikinews+

  • Nebeneinkünfte
  • Dienstag, Oktober 18, 2005

    Korruption und Fußball

    In Berlin-Moabit steht ab heute der frühere Fußball-Schiedsrichter Robert Hoyzer vor Gericht und muss sich für im Rahmen von Sportwetten manipulierte Fussballspiele verantworten.