Donnerstag, August 03, 2006

Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


(Wikinews berichtete)

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  • Mittwoch, März 01, 2006

    Sechs Bundestagabgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

    Berlin (Deutschland), 01.03.2006 – Am 8. Juli 2005 bestätigte der Deutsche Bundesrat das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

    Heute haben sechs Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen ein anderes Gesetz eingereicht. Sie wollen mit der Klage die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern. Zu den sechs Personen gehören Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU, SPD und FDP. Es sind der Sozialdemokrat Peter Danckert, die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto, der CSU-Politiker Max Straubinger sowie der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz.

    Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) geht davon aus, dass die Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung hat. +wikinews+

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