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Dienstag, November 17, 2009

Korruptionsbericht 2009 von Transparency International

Berlin (Deutschland), 17.11.2009 – 180 Staaten hat die Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI) in einem Ranking bewertet, das den Grad der Korruption zum Ausdruck bringen soll. Schlusslichter der Tabelle bilden dabei Afghanistan und Somalia, in denen die Korruption besonders große Ausmaße angenommen hat. Auf einer Skala von 0 bis 10 erhielten die beiden Länder Indexwerte von 1,3 beziehungsweise 1,1. Dabei wäre der Wert 0 gleichbedeutend mit einer Wahrnehmung als „sehr korrupt“. Der „Korruptionswahrnehmungsindex“ wurde anhand der Auswertung verschiedener Experten- und Unternehmensumfragen ermittelt und misst den Grad der Wahrnehmung der Korruption aus der Sicht von Politikern und Beamten.

Besonders muss die Bevölkerung unter Korruption auch in Myanmar (1,4) dem Sudan (1,5) und dem Irak (1,5) leiden. Die in diesen Ländern vorhandenen lang andauernden Konflikte bilden nach Ansicht von Transparency International den Nährboden für Korruption. In Afghanistan käme neben den militärischen Auseinandersetzungen dem um sich greifenden Drogenhandel eine Schlüsselrolle bei der Ausbreitung der Korruption zu. Ämterkauf und Beeinflussung der Justiz seien weit verbreitet. Sogar bei der Grundversorgung der Bevölkerung sei Korruption an der Tagesordnung.

Am besten schnitten in dem TI-Jahresbericht Neuseeland (9,4 Punkte), Dänemark (9,3), Singapur (9,2), Schweden (9,2) und die Schweiz (9,0) ab. Deutschland und Österreich gelten als vergleichsweise wenig korrupt, Deutschland konnte sein Ranking jedoch nicht verbessern. Es liegt mit 8 Punkten erneut auf Platz 14, Österreich erhielt 7,9 Punkte. Als Problem sieht TI in Deutschland insbesondere das Thema „Abgeordnetenbestechung“. TI vermisst in dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung in Deutschland Aussagen zu diesem Problem. Deutschland habe es bisher versäumt, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren. Dazu müsse der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch verschärft werden.

Innerhalb Europas hat Griechenland besondere Probleme mit der Korruption. Das Land erreicht zusammen mit Bulgarien und Rumänien einen Korruptionsindex unter 4 Punkten und belegt nun Platz 71. Ähnlich große Probleme gibt es auch in Italien (Indexwert: 4,3 - Platz 63) und der Türkei (4,4 - Platz 61).

Die USA rangiert auf Platz 19 des Indexes. Russland kommt nur auf Platz 146. Durch sein scharfes Vorgehen gegen korrupte Beamte konnte die Volksrepublik China (Index 3,6) Rangplatz 79 belegen.
  • Diskussionen.de
  • Samstag, April 05, 2008

    Schiedsrichter Hoyzer und DFB

    Fußball-Wettskandal: Außergerichtliche Einigung zwischem dem DFB und dem ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer

    Frankfurt am Main (Deutschland), wikinews 04.04.2008 – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der wegen Betrugs rechtskräftig verurteilte ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Robert Hoyzer einigten sich wegen der vom DFB erhobenen Schadensersatzansprüche in einem anhängigen Zivilprozess außergerichtlich. Nach einer vom DFB veröffentlichten Erklärung erkennt Hoyzer einen „Schadensersatzbetrag in Höhe von 750.000 Euro an“. Hoyzer, der seit dem 18. Mai 2007 wegen des Wettbetruges eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung im Männergefängnis Berlin-Hakenfelde absitzt, wird mit der Begleichung seiner Schuld nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis spätestens ab dem Jahr 2010 beginnen. Vereinbart wurden monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 700 Euro, die 15 Jahre lang zu zahlen sind. Der DFB will das Geld für soziale Zwecke einsetzen. Der DFB stellte noch einige weiteren Forderungen an Hoyzer, die Teil des Vergleichs sind. So soll der ehemalige Schiedsrichter, der durch die Manipulation von Fußballspielen Wettgewinne eingestrichen hatte, „keinen weiteren persönlichen wirtschaftlichen Nutzen“ aus dem Wettskandal ziehen. Im Gegenzug verpflichtet sich der DFB dazu, Hoyzers Restschuld zu tilgen, wenn er 15 Jahre lang pünktlich seine Raten an den Fußballbund begleicht. Die dann zurückgezahlte Gesamtsumme beläuft sich nach 15 Jahren auf 126.000 Euro. Außerdem soll Hoyzer noch einmal vor dem DFB ausführlich zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Wettskandal Stellung nehmen. Dabei soll er auch möglicherweise eingegangene Verpflichtungen gegenüber Medien offenlegen.

    DFB-Präsident Zwanziger äußerte sich zufrieden über den vereinbarten zivilrechtlichen Vergleich: „Ich bin zufrieden, dass das Verfahren so abgeschlossen werden kann. Dem DFB blieb als gemeinnütziger Verband keine andere Wahl, als seine berechtigten Schadensersatzforderungen zu stellen, weil Herr Hoyzer seinerzeit gezielt manipuliert hat und damit unserem Verband neben dem Imageschaden auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Der Vergleich und damit der Verzicht auf Geltendmachung unserer möglicherweise höheren Schadensersatzansprüche ist auch Ausdruck unserer Haltung, dass wir Robert Hoyzer nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Chance für seinen weiteren Lebensweg eröffnen möchten.“ Der ausgehandelte Vergleich muss nun noch durch das Berliner Landgericht bestätigt und schriftlich ausgefertigt werden.

    Der ehemalige Bundesligaschiedsrichter Robert Hoyzer hatte zugegeben, im Jahr 2004 vier Fußballspiele manipuliert zu haben und dafür 67.000 Euro kassiert zu haben. Außerdem habe er einen Plasmafernseher für seine Spielmanipulationen erhalten.

  • Diskussionen.de
  • Donnerstag, August 03, 2006

    Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

    Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

    Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

    Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

    Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

    Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

    Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


    (Wikinews berichtete)

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