Samstag, April 05, 2008

Schiedsrichter Hoyzer und DFB

Fußball-Wettskandal: Außergerichtliche Einigung zwischem dem DFB und dem ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer

Frankfurt am Main (Deutschland), wikinews 04.04.2008 – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der wegen Betrugs rechtskräftig verurteilte ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Robert Hoyzer einigten sich wegen der vom DFB erhobenen Schadensersatzansprüche in einem anhängigen Zivilprozess außergerichtlich. Nach einer vom DFB veröffentlichten Erklärung erkennt Hoyzer einen „Schadensersatzbetrag in Höhe von 750.000 Euro an“. Hoyzer, der seit dem 18. Mai 2007 wegen des Wettbetruges eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung im Männergefängnis Berlin-Hakenfelde absitzt, wird mit der Begleichung seiner Schuld nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis spätestens ab dem Jahr 2010 beginnen. Vereinbart wurden monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 700 Euro, die 15 Jahre lang zu zahlen sind. Der DFB will das Geld für soziale Zwecke einsetzen. Der DFB stellte noch einige weiteren Forderungen an Hoyzer, die Teil des Vergleichs sind. So soll der ehemalige Schiedsrichter, der durch die Manipulation von Fußballspielen Wettgewinne eingestrichen hatte, „keinen weiteren persönlichen wirtschaftlichen Nutzen“ aus dem Wettskandal ziehen. Im Gegenzug verpflichtet sich der DFB dazu, Hoyzers Restschuld zu tilgen, wenn er 15 Jahre lang pünktlich seine Raten an den Fußballbund begleicht. Die dann zurückgezahlte Gesamtsumme beläuft sich nach 15 Jahren auf 126.000 Euro. Außerdem soll Hoyzer noch einmal vor dem DFB ausführlich zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Wettskandal Stellung nehmen. Dabei soll er auch möglicherweise eingegangene Verpflichtungen gegenüber Medien offenlegen.

DFB-Präsident Zwanziger äußerte sich zufrieden über den vereinbarten zivilrechtlichen Vergleich: „Ich bin zufrieden, dass das Verfahren so abgeschlossen werden kann. Dem DFB blieb als gemeinnütziger Verband keine andere Wahl, als seine berechtigten Schadensersatzforderungen zu stellen, weil Herr Hoyzer seinerzeit gezielt manipuliert hat und damit unserem Verband neben dem Imageschaden auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Der Vergleich und damit der Verzicht auf Geltendmachung unserer möglicherweise höheren Schadensersatzansprüche ist auch Ausdruck unserer Haltung, dass wir Robert Hoyzer nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Chance für seinen weiteren Lebensweg eröffnen möchten.“ Der ausgehandelte Vergleich muss nun noch durch das Berliner Landgericht bestätigt und schriftlich ausgefertigt werden.

Der ehemalige Bundesligaschiedsrichter Robert Hoyzer hatte zugegeben, im Jahr 2004 vier Fußballspiele manipuliert zu haben und dafür 67.000 Euro kassiert zu haben. Außerdem habe er einen Plasmafernseher für seine Spielmanipulationen erhalten.

  • Diskussionen.de
  • Freitag, Februar 22, 2008

    33 Monate Haft für VW-Betriebsrat

    Arbeitnehmer zu vertreten kann fast so viel Spaß wie die Vertretung von Aktionären machen, aber eben nur fast, denn der ehemalige VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, während der mitangeklagte Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer eine einjährige Bewährungsstrafe zu überstehen hat. Geben ist seliger als Nehmen.

    Nun rufen einige, das sei "Zweiklassenjustiz" oder "Klassenjustiz". Zu den Abwägungen des Gerichts findet sich bislang wenig an Information und Kommentar. Es ist zu empfehlen, die schriftlichen Urteile abzuwarten. Viel amüsanter ist meines Erachtens, dass diese Schlingel in Revision gehen möchten und Freispruch verlangen. Aber auf Freispruch wird doch schon im Prozess plädiert worden sein, also von Reue keine Spur. Schon deshalb halte ich das Bewährungs-Urteil gegen Gebauer für falsch.

    Und zur Strafhöhe bei Volkert? Zwei Mio. Euro "Sonderbonuszahlungen" soll er von Ex-Personalvorstand Peter Hartz kassiert haben, erheblich mehr als "Hartz4".
    Ob Volkert die nun rausrücken muss oder schuldet? Oder auch die 400.000 Euro, die er seiner Geliebten zuschanzte, indem er auf deren Einstellung bestand? Oder werden die nun von Gebauer geschuldet oder der Geliebten?

    Wieso betrachtet man diese Seilschaft nicht als "Kriminelle Vereinigung"? Zumindest zivil- und steuerstrafrechtlich sollte es so sein, dass sie von Gesamthand haften, denn sie waren ein verdeckter Zusammenschluss von Ganoven zum Zwecke fortgesetzter Straftatbegehung.

    Ob Roland Koch "höhere Strafen" und "Abschreckung" forderte?

    Ganz still ist er in diesem Fall. Die Forderung nach "höheren Strafen" wäre auch wiedermal Unsinn, denn beim Strafmaß zeigten sich die Gerichte unnötig gnädig. Allerdings gibt es beim Untreuetatbestand noch immer Regelungslücken - Gesetzgebern wie Koch sei Dank.

    Hinsichtlich der "Abschreckung" geben die Urteile keine Impulse, denn "für zwei Mio. Euro" (= ca. vier Mio. DM) würden Mio. Deutsche auch vier Jahre und länger Pension Schweden gehen, zumal bei guter Führung ...

    -msr- >> Diskussionen

    Mittwoch, Februar 20, 2008

    Siemens-"Berater" Otto Schily

    Gegen Ex-Innenminister Rechtsanwalt Otto Schily (SPD) wird das Bundestagspräsidium möglicherweise ein Ordnungsgeld verhängen, da er unzureichende Angaben über seine Nebenverdienste gemacht habe. Schily verweigere sich weitergehenden Auskunftspflichten unter Behauptung seiner anwaltlichen Schweigepflicht.

    Dass die Offenlegungen bezwecken, die Wähler über eventuelle Interessenkollisionen der Parlamentarier zu informieren, scheint Herrn Schily kein Anliegen. Nun steht Schily im Verdacht, allein im Zeitraum März bis September 2007 heimlich für den Siemens-Konzern in einer Weise tätig gewesen zu sein, die ihm "Nebeneinkünfte" i.H.v. 140.000 Euro bescherten = ca. 280.000 DM, um es mal in der Währung zu sagen, ehe sich alle Preisangaben halbierten.

    Also ein recht üppiges Sümmchen, bei dem sich fragt, worin denn die Gegenleistung bestanden haben mag - und ob Zeit für die Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats blieb, für das ihm Diäten zuflossen.

    Ich bin dafür, dass Parlamentarier a) ihre Geldgeber und exakten Einnahmen offenlegen, b) diese Einkünfte auf Diäten und Pensionen angerechnet werden. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, den Diätenanspruch vollumfänglich zu gewähren, wenn einkömmliche "Nebentätigkeit" die Vollumfänglichkeit der Abgeordnetentätigkeit ausschließt.

    Es wäre schön, wenn sich Herr Schily dieser Forderung anschließen würde.

    -markus rabanus- >> Diskussionen

    Freitag, Februar 08, 2008

    NPD-Bundesschatzmeister Untreueverdacht

    NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna soll 627.000 Euro aus NPD-Parteikasse abgezweigt haben


    Berlin (Deutschland), 08.02.2008 wikinews – Die Berliner Polizei durchsucht seit Donnerstagmorgen die Parteizentrale der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Berlin-Köpenick. Es geht dabei um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf gegen den NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wegen Untreue zum Nachteil der Partei. Kemna wurde am Donnerstag Morgen im Münsterländischen Ladbergen im Kreis Steinfurt vorläufig festgenommen.

    Der 57-jährige Kaufmann Erwin Kemna soll die NPD-Parteikasse um mindestens 627.000 Euro erleichtert haben. Daher wurden nicht nur sein Wohnhaus, sondern auch seine Küchenfirma in Ladbergen und weitere Gebäude in Lengerich im Kreis Steinfurt von 85 Polizisten und acht Staatsanwälten durchsucht.

    Auch die Geschäftsräume der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ in Riesa, deren Geschäftsführer Erwin Kemna ist, wurden durchsucht. Als Bundesgeschäftsführer habe Kemna die NPD wirtschaftlich auf gesunde Füße gestellt.

    Hintergrund der Durchsuchungen und des Ermittlungsverfahrens könnte der Verdacht gegen die NPD sein, über falsche Spendenquittungen unrechtmäßige Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen zu haben.

    Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hatte berichtet, mehrere NPD-Landesverbände hätten gezielt Spendeneinnahmen erfunden, um so an die staatliche Parteienfinanzierung zu kommen. Dabei hätten Parteifunktionäre jede Autofahrt als Dienstfahrt im Auftrag der Partei ausweisen sollen. Auf eine Erstattung der Fahrtkosten hätten sie dann zugunsten einer Aufwandsspende an die NPD verzichtet. Mit diesen fingierten Quittungen und falschen Abrechnungen soll die NPD ihr Spendenaufkommen künstlich in die Höhe getrieben und daher unrechtmäßige Erstattungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten haben. Die NPD hat im Jahre 2006 ca. 1,38 Mio. Euro und im Jahre 2007 ca. 1,45 Mio. Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten.

    Der ehemalige Thüringer NPD-Chef Frank Golkowski hatte ausgesagt, dass er falsche Spendenquittungen ausgestellt habe, und dass dies auch in anderen Landesverbänden so gehandhabt worden sei. Die NPD-Führung habe diese Praxis gefördert, hatte Golkowski dem „Spiegel“ gesagt.

    Die Bundestagsverwaltung hatte von der NPD wegen falscher Spendenquittungen in Thüringen bereits Ende 2006 die Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 870.000 Euro verlangt. Weil die NPD dazu finanziell nicht in der Lage war, wurde die Rückforderung mit den laufenden Zuschüssen aus der Parteienfinanzierung verrechnet.

    NPD-Pressesprecher Klaus Beier sagte am Mittag in der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenik, die NPD sei von der Razzia der Polizei überrascht worden. Sein Büro werde auch gerade durchsucht. Die Hintergründe der Durchsuchung seien ihm nicht bekannt. Weil man der NPD politisch nicht den Garaus machen könne, versuche man es jetzt über die juristische Schiene.

    Die Staatsanwaltschaft Münster und das Düsseldorfer Landeskriminalamt haben am Donnerstagnachmittag um 14:00 Uhr bei einer Pressekonferenz in Münster die näheren Hintergründe der Durchsuchungen erklärt: Der leitende Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner betonte, dass es sich bei den Aktionen um "Durchsuchungen bei Dritten, also bei Nicht-Beschuldigten" handele. Das Verfahren richte sich ausschließlich gegen Kemna und nicht gegen weitere Mitglieder der NPD.

    Erwin Keman solle von Anfang 2004 bei 65 Buchungen mindestens 627.000 Euro von NPD-Konten auf das Geschäftskonto einer von ihm betriebenen Firma transferiert haben.