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Donnerstag, Juni 28, 2012

Precht: "Politiker besser bezahlen!" (?)

Lieber Herr Precht,

"Politiker besser bezahlen" scheint mir in Anbetracht ausreichender Größenordnungen für Bundestag, Landtage und Regierungen kein probater Weg zu mehr Unabhängigkeit vom Lobbyismus.

Die Höherbezahlung führt in Fällen schwacher Charaktere keineswegs zu mehr Redlichkeit, sondern inflationiert nur das Niveau der Bestechlichkeit bzw. der Gewogenheit gegenüber Parteispendern und Jobversprechen.

1. Hinsichtlich des "Lebens nach der Politik" bedarf es keines allgemeinen Verbots, in die Wirtschaft zu wechseln, denn sonst machen wir uns aus jedem Kurzzeit-Politiker einen lebenslänglichen "Quasi-Beamten" oder noch teurer zu "Wirtschaftsbossen" in staatsnahen Betrieben und Institutionen, während es darauf ankommen sollte, das politische Amt auch wieder für Nicht-Lebenslängliche interessanter zu machen, z.B. durch arbeitsrechtlichen Rückkehr-Anspruch und damit korrespondierender Kündigungsmöglichkeit gegenüber Ersatzarbeitskräften - fast alles ist machbar, manches sinnvoll.

2. Hinsichtlich des "Lebens nach der Politik" bedarf es allenfalls spezifischer Verbote, in Unternehmungen oder Verbände zu wechseln, deren Geschäfte in besonderer Weise von politischen Aktivitäten des Politkers abhängig waren, z.B. Gazprom als Arbeitgeber von Altkanzler Schröder, z.B. Kirch-Beraterhonorar für Altkanzler Kohl.

3. Eine der wichtigsten Forderungen überhaupt ist wirkliche Transparenz, damit die Veröffentlichungspflichten nicht mehr mittels beruflicher Schweigepflichten umgangen werden dürfen, wie es der einstige Bundesinnenminister Otto Schily machte und stattdessen auf solche Tätigkeit neben seinen hohen Ämtern als Interessenkonflikt hätte meiden sollen.
Der Anteil der Juristen in den Parlamenten ist groß, daher solch Regelung besonders erforderlich.

4. Hinsichtlich der Politikereinkommen sollten alle Nebenverdienste und Nachher-Verdienste mit Diäten und Pensionen verrechnet werden, um Neigungen einzudämmen, die Zeit dem politischen Amt vorzuenthalten oder das Amt zweckzuentfremden.

5. Vollständige Quellen-Transparenz von Organisationen, die mit dem Status der steuerlich begünstigten Gemeinnützigkeit Parteispenden oder Beraterhonorare usw. einzelnen Politikern zukommen lassen.

6. Eine Parteienfinanzierung, die zwar mehr öffentliche Mittel, aber diese dann ausschließlich nach Wahlergebnissen verteilt und die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Parteispenden unberücksichtigt lässt.

7. Die wichtigste Forderung im Kontext von Diäten, Pensionen und Politikerintegrität ist m.E. unter Voraussetzung der Transparenz, dass "Anpassungen" und alles, was die Parlamentarier in eigenen Angelegenheiten zuvor verabschiedet, unter dem Veto-Vorbehalt der Wahlberechtigten steht, bevor es Wirkung entfaltet, denn dazu genügt die bislang geübte gegenseitige Kontrolle von Justiz und Politik nicht aus, die zulasten Dritter (=Bevölkerung) bzw. der Vertretenen geht. Hier braucht der verfassungsgarantierte Souverän unmittelbare Entscheidungsrecht.

8. Dem Lobbyismus, um dessen Negativeffekte es in diesem Kontext wesentlich geht, würde schlussendlich auch dadurch zu begegnen sein, dass sämtliche Gesetzesinitiativen von Anbeginn die Öffentlichkeit angehen, also zumindest via Internet veröffentlichungspflichtig sind, so auch die dazu bei unseren politischen Vertretern eingehenden Wünsche und Forderungen.

Politik ist nur in dem Maße demokratisch, wie sie auch öffentlich ist und muss aus den Hinterzimmern weitestmöglich heraus. Dass alles nur zu unserem Besten sei, möchten wir glauben und hoffen, setzt aber qualifizierten (organisierten) Dialog mit uns voraus als es Talkshows mit Gästen gewährleisten, zumal zumeist die selben Figuren und ansonsten ohne Mandat nur Bestelltes sprechen, wie denn auch die Forderung nach "besserer Politikerbezahlung" hochbezahlten Showmastern wie Jauch willkommen sein dürfte, wenngleich Ihr Motiv richtig ist.

MfG Markus Rabanus >> Diskussion

Mittwoch, Februar 20, 2008

Siemens-"Berater" Otto Schily

Gegen Ex-Innenminister Rechtsanwalt Otto Schily (SPD) wird das Bundestagspräsidium möglicherweise ein Ordnungsgeld verhängen, da er unzureichende Angaben über seine Nebenverdienste gemacht habe. Schily verweigere sich weitergehenden Auskunftspflichten unter Behauptung seiner anwaltlichen Schweigepflicht.

Dass die Offenlegungen bezwecken, die Wähler über eventuelle Interessenkollisionen der Parlamentarier zu informieren, scheint Herrn Schily kein Anliegen. Nun steht Schily im Verdacht, allein im Zeitraum März bis September 2007 heimlich für den Siemens-Konzern in einer Weise tätig gewesen zu sein, die ihm "Nebeneinkünfte" i.H.v. 140.000 Euro bescherten = ca. 280.000 DM, um es mal in der Währung zu sagen, ehe sich alle Preisangaben halbierten.

Also ein recht üppiges Sümmchen, bei dem sich fragt, worin denn die Gegenleistung bestanden haben mag - und ob Zeit für die Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats blieb, für das ihm Diäten zuflossen.

Ich bin dafür, dass Parlamentarier a) ihre Geldgeber und exakten Einnahmen offenlegen, b) diese Einkünfte auf Diäten und Pensionen angerechnet werden. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, den Diätenanspruch vollumfänglich zu gewähren, wenn einkömmliche "Nebentätigkeit" die Vollumfänglichkeit der Abgeordnetentätigkeit ausschließt.

Es wäre schön, wenn sich Herr Schily dieser Forderung anschließen würde.

-markus rabanus- >> Diskussionen

Donnerstag, August 09, 2007

Nebeneinkünfte von Abgeordneten

75 Prozent der Abgeordneten für Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte

Jena (Deutschland), 08.08.2007 – Mehr als 1.200 deutsche Abgeordnete aus 13 Landesparlamenten, dem Deutschen Bundestag und dem Europaparlament wurden im Juli 2007 von Sozialwissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena befragt. Inhalt der Befragung waren Rollenverständnis, Mandatsausübung und Einschätzung der parlamentarischen Arbeit. Dabei sprachen sich 75 Prozent für eine Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte aus. 80 Prozent befürworteten, dass Abgeordnete ihre Altersversorgung selbst in die Hand nehmen müssen. Die Internetpräsenz des Deutschen Bundestages listet seit Anfang Juli die Nebeneinkünfte der Abgeordneten in drei Einkommensstufen auf, wobei Einkommen oberhalb von 7.000 Euro nicht genau erfasst werden, da ab 7.000 Euro keine Grenze nach oben mehr besteht.

Quelle >> http://www.wikinews.de/

Kommentar

Auf die inzwischen breite Kritik an den neuen Regelungen reagierte Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert am 7.7.07 mit einer Presseerklärung: "Die derzeit von verschiedener Seite zu vernehmende Kritik an der Aussagekraft der veröffentlichten Angaben über Nebentätigkeiten halte ich für berechtigt. Ich habe mit eben dieser Begründung sowohl damals von der Verabschiedung dieser Regeln abgeraten als auch erneut zur beginnenden Legislaturperiode den Fraktionen ausdrücklich empfohlen, sie in dieser Form nicht in Kraft zu setzen. Dieser meiner Empfehlung sind sie nicht gefolgt. ..."

Lammert als Anwalt der Transparenz? Ihm wäre auch ich nicht gefolgt, denn die erfolgte Verabschiedung sichert zumindest den Einstieg in die Transparenz, verschafft Erfahrungen und ermöglicht Nachbesserungen. Ansonsten würden wir noch weitere Jahre auf die "optimale Regelung" warten und dem verdeckten Lobbyismus weitere Schonzeit gewähren.

Donnerstag, August 03, 2006

Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


(Wikinews berichtete)

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