Donnerstag, August 18, 2005

Beförderungspraxis vor Wahlen

Es gibt nicht nur den "sauren Regen", sondern auch den "Warmen Regen".

Unter ähnlichem Titel veröffentlichte das Magazin "FOCUS" Fälle, in denen niemand fällt, sondern rasch noch eine Stufe auf der Karriereleiter erklimmt: Im öffentlichen Dienst und nicht ganz frei vom Verdacht, dass reihenweise Bundesbedienstete für einander "Vorsorge" der besonderen Art leisten, wie sie vor Wahlen nicht unüblich sein dürfte und den Steuerzahler kräftig belasten.
Für die Regierung war solch Reportage wie "Saurer Regen", also zog das Umweltministerium vor Gericht, um den Bericht zu verbieten. Aber auch das war Verschwendung von Steuermitteln, denn die Richter sagten: "Nein." - Zu glaubwürdig war die Story.

Grüße von Sven >> DISKUSSION

Donnerstag, August 11, 2005

projekt-info

Es bewährt sich die Einrichtung spezieller Blogs zu speziellen Themen, denn die Kurzlebigkeit von Nachrichteninformation kann auf diese Weise am ehesten begegnet werden.

http://korrupte.blogspot.com sammelt Nachrichten und Kommentare zum Thema Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Vetternwirtschaft, Schattenwirtschaft, Beraterhonorare, Parteispendenskandale, aber auch betrügerische Geschäftsgebaren und Warenmängel sollen dokumentiert werden ...

Das Projekt soll sich mit Abhilfe orientierten Gesetzen, Gesetzesentwürfen und Vorschlägen befassen und den eigenen Vorschlag www.inidia.de/antifilzgesetz.htm weiterentwickeln.

http://korrupte.blogspot.com ist ein Projekt der www.Initiative-Dialog.de

Dienstag, Juli 05, 2005

Korruptionsaffäre im Medienbereich weitet sich aus

Leipzig (Deutschland), 05.07.2005 wikinews – Nur wenige Tage nach der Verhaftung Dr. Jürgen Emigs wurde heute der Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, vorläufig von seinem Amt entbunden. Mohren wird ebenso wie Emig Bestechlichkeit vorgeworfen.

Die Ermittlungen gegen den 47-jährigen Mohren leitet der Leipziger Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann. Die Suspendierung wurde in Führungskreisen des MDR einvernehmlich getroffen. Kurz vor der Amtsenthebung ließ Lehmann die Leipziger Geschäftsräume des MDR durchsuchen. Der Sender ist zu einer Zusammenarbeit mit den Behörden bereit.

Ausschlaggebend für die heutige Aktion waren Zusammenhänge mit der Betrugsaffäre um Dr. Jürgen Emig. Gegen Mohren besteht der Verdacht, er habe nach dem gleichen System wie Emig gearbeitet und Geld von Marketing-Agenturen im Austausch für eine positive Berichterstattung erhalten.

Gegen Mohren wurde bereits im vergangenen Jahr ermittelt. Damals ging bei der zuständigen Behörde eine anonyme Anzeige ein. Mohren erreichte damals die Einstellung des Verfahrens. Er muss jetzt damit rechnen, dass dieser zurückliegende Fall wieder neu aufgerollt wird.

Freitag, Dezember 17, 2004

IPPNW: Großkonzerne finanzieren Parteien

Zum Fall RWE

Anlässlich der aktuellen Presseberichte über die Bezahlung des CDU-Politikers Laurenz Meyer durch den Energie- und Atomkonzern RWE weist die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW darauf hin, dass die Bezahlung von Politikern und Parteien durch Großkonzerne systematisch erfolgt. Die Organisation erinnert an die nach dem Flick-Parteispendenskandal legalisierten Großspenden.


Beispiel Rüstungsindustrie

Im Jahr 2002 spendete der zu Daimler-Chrysler gehörende Rüstungskonzern EADS der SPD 26.000 Euro und der CDU 18.000 Euro. EADS-Großaktionär DaimlerChrysler half mit gut 211.000 Euro für die SPD und mit 150.000 Euro für die CDU nach. EADS erhält umgekehrt vom deutschen Staat Rüstungsaufträge in Milliardenhöhe. Beispielsweise wurde im November von mehreren europäischen Ländern beschlossen, für neue Kampfflugzeuge vom Typ "Eurofighter" 14 Milliarden Euro auszugeben. Der deutsche Anteil an dem Rüstungsgeschäft zugunsten von EADS beläuft sich auf 4,2 Milliarden Euro. Derzeit werden auch Cruise-Missile-Raketen vom Typ "Taurus" an die deutsche Luftwaffe ausgeliefert. Eine deutsche EADS-Tochter profitiert offenbar zu zwei Dritteln von dem 570 Millionen-Auftrag.

Auch der Panzerhersteller Rheinmetall De Tec AG gehört zu denspendierfreudigen Unternehmen. Die SPD erhielt 20.000 Euro und die CDU 17.000 Euro. Rheinmetall stattet die Bundeswehr gemeinsam mit Krauss-Maffei Wegmann mit dem Kampfpanzer "Leopard" aus. Ein Milliardengeschäft gegenüber dem sich die jährlichen Spenden wie Peanuts ausnehmen.


Beispiel Energie- und Atomwirtschaft

Der Versicherungskonzern Allianz, Großaktionär der AKW-Betreiber RWE und E.ON überwies 125.000 Euro an die SPD und ebenfalls 125.000 Euro an die CDU. Die ebenfalls bei RWE und E.ON beteiligte Deutsche Bank spendete der CDU im gleichen Jahr gut 260.000 Euro.

Die IPPNW ist davon überzeugt, dass diese jährlich fließenden Parteispenden mit dazu beigetragen haben, dass die Atomkraftwerke nicht zügig abgeschaltet wurden, sondern über den so genannten "Atomkonsens" noch gut 20 Jahre weiterbetrieben werden können. Dazu trug nach Auffassung der Organisation auch bei, dass nach dem Regierungswechsel 1998 mit Werner Müller ein Manager des heutigen Atomkonzerns E.ON (damals VEBA) Wirtschaftsminister wurde. Müller hatte maßgeblichen Anteil daran, dass es nicht zu einem schnellen Atomausstieg kam.

Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen wies auf einem Atomkongress der Organisation im Mai diesen Jahres auf weitere aufschlussreiche Karriereschritte hin, die die Unabhängigkeit der Atomaufsicht in Frage stellen: "1994 wechselte der damalige Leiter der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Walter Hohlefelder, zum damaligen Atomkonzern VEBA und wurde dort Generalbevollmächtiger. Heute ist er im Vorstand der E.ON Energie zuständig für die Atomkraftwerke. Mit Gerhard Hennenhöfer wechselte nach dem Regierungswechsel ein weiterer Spitzenbeamter der Atomaufsicht zum Atomkonzern VIAG, heute E.ON. Die beiden ehemaligen Spitzenbeamten Hohlefelder und Hennenhöfer waren auf Seiten der Atomindustrie maßgeblich am Aushandeln des Atomkonsenses beteiligt."

Claußen weiter: "Im September 2000, nachdem der Atomkonsens unter Dach und Fach war, bekam die ehemalige Vorstandssprecherin der Grünen, Gunda Röstel, einen Managerposten bei der E.ON-Tochtergesellschaft Gelsenwasser. Ein weiteres Beispiel: Bruno Tomauske war beim Bundesamt für Strahlenschutz für die Durchsetzung und Genehmigung der atomaren Zwischenlager zuständig. Nachdem er dies ganz im Interesse der Atomindustrie erledigt hatte, wurde er 2003 Prokurist beim AKW-Betreiber Vattenfall."

Nach Überzeugung der IPPNW ist auf diese Weise keine von Konzerninteressen unabhängige Energie- und Friedenspolitik möglich.

Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen sagte: "Es mehren sich die Anzeichen, dass in vielen Politikfeldern ausschließlich die Interessen von Großkonzernen vertreten werden. Stattdessen muss der Wille der Bürger nach einer Energiewende und einer wirklichen Friedenspolitik Leitlinie für die von uns gewählten Volksvertreter sein."

Presseinfo vom 17.12.2004

Donnerstag, Dezember 11, 2003

Deutschland zeichnet UN-Konvention gegen Korruption

Presserklärung - Mérida / Berlin, 11. Dezember 2003

Deutschland hat heute in Mérida (Mexiko) neben den EU-Partnern und zahlreichen weiteren Staaten die UN-Konvention gegen Korruption gezeichnet. „Die Zeichnung der UN-Konvention ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die internationale Korruption. Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft reicht eine noch so entschlossene Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene nicht aus. Korruption muss auf internationaler Ebene bekämpft werden. Dazu bedarf es eines koordinierten Vorgehens der Staatengemeinschaft. Deshalb hat Deutschland das Zustandekommen der Konvention mit Nachdruck gefördert und gehört zu den Erstunterzeichnern", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die am 31. Oktober 2003 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Konvention ist das Resultat zweijähriger Verhandlungen, an denen sich Deutschland aktiv beteiligt hat. Sobald 30 Staaten die Konvention ratifiziert haben, tritt sie in Kraft.

Die Konvention schafft ein weltweit anwendbares und umfassendes Regelungswerk gegen Korruption. Sie enthält unter anderem Regelungen für den präventiv-organisatorischen und strafrechtlichen Bereich, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit.

Bei den präventiven Maßnahmen (Artikel 5 bis 14) ist das weltweit zwingende Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern hervorzuheben.
Die Ausgestaltung der mit Korruption zusammenhängenden Strafvorschriften (Artikel 15 bis 42) folgt bestehenden internationalen Regelungen. Insbesondere verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die Bestechung nationaler und ausländischer Amtsträger strafrechtlich zu sanktionieren. Die Konvention bezieht auch Abgeordnete in den Amtsträgerbegriff ein, so dass die weite Strafvorschrift über Amtsträgerbestechung auch auf Parlamentarier Anwendung findet.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (Artikel 43 bis 50) konnten die traditionellen Rechtsprinzipien bei der Auslieferung und der sonstigen Rechtshilfe durchweg aufrechterhalten werden. Das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit bei Rechtshilfemaßnahmen ohne Zwangscharakter wurde jedoch gelockert. Zukünftig kann Rechtshilfe, die zu keinen Zwangsmaßnahmen führt, nur noch eingeschränkt mit der Begründung verweigert werden, dass das ersuchensgegenständliche Verhalten in Deutschland nicht strafbar ist.
Für Entwicklungsländer ist insbesondere die Rückgabe von illegal ins Ausland transferierten Vermögenswerten von Bedeutung (Artikel 51 bis 59). Die Konvention erleichtert zukünftig die Rückgabe. Es besteht nun auf der Basis eines rechtskräftigen Urteils im ersuchenden Staat eine grundsätzliche Rückgabepflicht, wobei der für die Rechtshilfe festgeschriebene Katalog von Verweigerungsgründen anwendbar ist.
Schließlich werden die Grundlagen für einen Überwachungsmechanismus zur Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens (Artikel 63 ff.) geschaffen. Die Einzelheiten soll eine Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Die Bundesrepublik Deutschland genügt den Vorgaben der Konvention in weiten Teilen bereits jetzt. Deshalb ist der Umsetzungsbedarf für Deutschland begrenzt. Notwendig wird unter anderem eine Neugestaltung des Straftatbestandes über die Abgeordnetenbestechung sein. Das bisher geltende Recht enthält für inländische Abgeordnete in § 108e StGB eine eigenständige Regelung. Danach ist strafbar, wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung in einer Volksvertretung eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen. Nach der Konvention muss zudem künftig das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden.

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